Information zur Entsorgung biologischer Kläranlagen

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Veröffentlicht am Dienstag, 05. September 2017

Dezentrale Entsorgung biologischer Kläranlagen

Sehr geehrte (r) Grundstückseigentümer(in),

aus gegebenem Anlass möchte der Abwasserzweckverband nochmal darauf hinweisen, dass bei biologischen Kläranlagen den Entsorgungsrhythmus die Wartungsfirma festlegt. Die darin festgesetzten Termine sind für Sie als Grundstückseigentümer bindend. Mit der Ausfuhr aus Abwasserbeseitigungsanlagen (Kläranlagen, biologischen Kläranlage und Sammelgruben) ist zurzeit die Firma Kesselhut Entsorgungs mbH (Dorfstraße 64,06528 Wallhausen OT Martinsrieth beauftragt.  

Sollte Ihre Wartungsfirma eine sofortige Entsorgung einer Kammer bzw. der gesamten Anlage festlegen, ist diese innerhalb von 4 Wochen zwingend durchzuführen. Wenn Sie die sofortige Entsorgung nicht durchführen lassen, kann es unter Umständen passieren, dass die Anlage nicht mehr funktionstüchtig ist und die vorgeschriebenen Werte nicht mehr eingehalten werden.

Am Tag der Grubenausfuhr sollten Sie den Wartungsbericht des Fachkundigen bereithalten, damit der Fahrer die richtige Kammer (1, 2 oder 3 Kammer) entleeren bzw. eine Komplettentleerung durchführen kann.    

 

gez. Kahnt

Geschäftsführer

AZV Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach