Eigentümerwechsel

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Veröffentlicht am Freitag, 08. November 2019

Der Abwasserzweckverband möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ein Eigentümerwechsel schriftlich beim Verband anzuzeigen ist. Für die Erstellung der Endbescheide benötigt der Verband folgende Unterlagen:

-          Name und Kontaktdaten des bisherigen und neuen Eigentümers,

-          Kopie der Seiten des Kaufvertrages, aus denen die Grundstücksbezeichnung, Name des Käufers und Verkäufers sowie das Übergabedatum hervorgeht,

-          Zählerstand der Wasseruhr(en) bei Grundstücksübergabe.

Nur nach Vorliegen aller Unterlagen kann der Verband die Endbescheide erstellen.

Zum Eigentümerwechsel können Sie das entsprechende Formular beim Verband anfordern oder es von der Internetseite des Verbandes (siehe Formulare) herunterladen.

Nach Erstellung der Endbescheide und deren Abbuchung wird die vorhandene Bankverbindung durch den Verband geschlossen und im Sinne des Datenschutzes gelöscht. 

An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Verband nicht durch seine Mitgliedsgemeinden, Behörden und Ver-/Entsorger über einen Eigentümerwechsel informiert wird.