SEPA
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Umstellung der Kontodaten auf SEPA
Die EU hat für den Euroraum den einheitlichen Euro Zahlungsverkehrsraum beschlossen.
Ab dem 01.Februar 2014 gibt es für den Zahlungsverkehr im Euroraum nur noch einen einheitlichen europäischen Standard: das SEPA-Verfahren. Die bisher in Deutschland verwendete Kontonummer wird durch die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und die Bankleitzahl durch die BIC (Internationale Bankleitzahl) ersetzt.
Die deutsche IBAN besteht immer aus 22 Zeichen.
Die BIC besteht aus 8 oder 11 Zeichen.
Die IBAN und BIC werden schon heute auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen.
Für Überweisungen ist zukünftig ein europäisches Überweisungsformular zu verwenden. An die Stelle der bisherigen Lastschrift tritt das SEPA-Mandat. Für das SEPA-Mandat ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich. Diese wurde von der Deutschen Bundesbank bereits an den Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach vergeben.
Damit sich die Umstellung auf das neue Verfahren nicht ohne Kundenwissen vollzieht, wurde jeder Einzelne im November 2013 durch den Betriebsführer (Eurawasser) des AZV angeschrieben. Wenn Sie weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Kunden, bei denen noch keine Einzugsermächtigung vorliegt, werden gebeten auf die kostengünstigere Variante der Einzugsermächtigung umzustellen. Ein entsprechendes Formular ist der jeweiligen Jahresverbrauchsabrechung beigefügt oder steht zum Download bereit.
Hinweis:
- Die Teilnahme am SEPA / Lastschriftverfahren ist freiwillig.
- Die von Ihnen bezeichnete Bank wird durch Lastschriftträger über den jeweiligen Zahlungsgrund informiert.
- Zur Durchführung des Abbuchungsverfahrens ist es notwendig, dass Ihre personenbezogenen Daten EDV-Anlagen gespeichert und verarbeitet werden.
- Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt bis zum Widerruf.
- SEPA-Lastschriftmandate sind grundsätzlich unbefristet gültig. Sofern 36 Monate seit dem ersten bzw. letzten Lastschrifteinzug vergangen sind und kein neuer Lastschrifteinzug erfolgt ist, verfällt das SEPA-Lastschriftmandat.
- Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, bitten wir um kurzfristige Rückmeldung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden können. Da diese zu Ihren Lasten
entstehen.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto die notwendige Deckung zum Fälligkeitstag aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, der Lastschrift zu entsprechen. Es entstehen Rückbuchungsgebühren zu Ihren Lasten.
- Sie haben das Recht, innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Es gelten die mit Ihrem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass auch hier die entstandenen Gebühren zu Ihren Lasten erhoben werden. - Bei Rückbuchung des Lastschrifteinzuges wird das erteilte SEPA-Lastschriftmandat sofort gesperrt. Eine erneute Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bedarf es des Ausgleiches der entstandenen Rücklastgebühren sowie einer Rückinformation an den AZV.