Information zur Verbuchung von Zahlungseingängen
Auf Grund von fehlerhaften Angaben im Verwendungszweck, kommt es vermehrt zu falschen Verbuchungen von Zahlungen an den AZV. Zahlungseingänge können häufig nicht zugeordnet werden.
Um die richtige Verbuchung der Einzahlungen gewährleisten zu können, möchte der Verband darauf hinweisen, dass bei Überweisungen im Verwendungszweck als Mindestangabe zwingend die korrekte Kundennummer aufgeführt werden muss.
Einstellung von Zahlscheinen
Auf Grund der immer geringer werdenden Nutzung der Zahlscheine wird seitens des Anbieters die Herstellung der Zahlscheine eingestellt werden. Auf Grund dessen wird der Verband zukünftig auch keine Zahlscheine mehr mit den Gebührenbescheiden verschicken können.
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
des Abwasserzweckverbandes
Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach
Durch Erlass vom 23.03.2020 hat das Ministerium des Innern Erleichterungen für
Beschlussfassungen in den kommunalen Gremien und bei den entsprechenden
Bekanntmachungen verfügt, die zunächst bis zum 30. April 2020 gelten werden:
Danach können Informationen über Tagesordnung und Verhandlungsgegenstände für die Vertretungen auch auf den von den Kommunen betriebenen Internetseiten erfolgen.
Für den Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach finden Sie die entsprechenden Bekanntmachungen unter: https://azv-het.de
gez. Stefanowski
Verbandsgeschäftsführer
Corona-Virus im Burgenlandkreis
Corona-Virus - Bürgertelefon für Anfragen im Burgenlandkreis
Telefonnummer | 03445 73 1646 | |
03445 73 1647 | ||
Ansprechzeiten ab Mittwoch, den 11. März 2020 | ||
Montags bis freitags | 8 bis 18 Uhr | |
Samstags und sonntags | 10 bis 16 Uhr | |
Achtung - Restentleerung bei Anschluss an das zentrale Abwassernetz
Ist eine Umbindung des Grundstückes an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage erfolgt, ist eine Restentleerung der Abwasserbeseitigungsanlage (Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube) durch das vom Zweckverband beauftragte Unternehmen durchzuführen. Erfolgt keine Restentleerung der Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Termine für eine Restentleerung vereinbaren Sie unter folgender Telefonnummer 03441 / 82 916 - 14.
Soll die Entsorgungsfirma eine Reinigung Ihrer Abwasserbeseitigungsanlage durchführen, ist dies eine privatrechtliche Leistung der Entsorgungsfirma. Die Rechnungslegung der Reinigung erfolgt nicht über den Zweckverband.