Wartung von Kläranlagen
Wartung von Kläranlagen
Grundstückseigentümer, die auf Ihrem Grundstück eine Kläranlage (welche dem Stand der Technik entspricht) betreiben, möchten wir auf folgendes hinweisen:
Auf der Grundlage Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis des Burgenlandkreises bzw. der Erlaubnis des Abwasserzweckverbandes sind Sie verpflichtet, die Kläranlage auf Ihrem Grundstück entsprechend der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung (KKAÜVO LSA) und der Eigenüberwachungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigÜVO LSA) warten zu lassen.
Die Anzahl der Wartungen der Kläranlage richtet sich nach der bauaufsichtlichen Zulassung des Institutes für Bautechnik Berlin. Demnach ist die Wartung in der Regel zwei Mal jährlich im Abstand von ca. 6 Monaten durch einen Fachkundigen durchzuführen.
Bei der Überprüfung (Wartung) der Kläranlage wird ein Wartungsbericht erstellt und dem Anlagenbetreiber übergeben. In Ausnahmefällen übersendet das Wartungsunternehmen den Wartungsbericht eigenständig, als Serviceleistung für den Kunden, an den Abwasserzweckverband. Ist dies nicht der Fall, bitten wir Sie, Ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen und, sofern noch nicht geschehen, die letzten zwei Wartungsberichte beim Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach, Dr.-Engler-Straße 16 in 06729 Elsteraue, einzureichen.
Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Fertigstellung Neubau Grana
Fertigstellung Neubau des PW und der Druckleitung in der Kreisstraße Grana
Mit der Abnahme am 01. August 2014 ist die Baumaßnahme Neubau des Pumpwerkes (PW) sowei der Druckleitung des AZV Weiße Elster-Hasselbach / Thierbach realisiert.
Bauarbeiten in Profen
Regenwasserbeseitigung in Profen Straße zur Freiheit
Am 31. Juli 2014 erfolgten die Anlieferung und der Einbau des Pumpwerkes. Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt bis Ende August.
Baumaßnahmen 2014 im Verbandsgebiet
Baumaßnahmen 2014 im Verbandsgebiet
In diesem Jahr wird der Abwasserzweckverband in der Gemeinde Schnaudertal, OT Bröckau, Görnitzer Straße den vorhandenen Kanal erneuern und gleichzeitig auch verlängern. Die finanziellen Mittel sind im Wirtschaftsplan eingestellt.
Baubeginn: März 2014 Fertigstellung: voraussichtlich Juni 2014
Maßnahme Umfang
- 145 m Freispiegelkanal DN 300
- 50 m Freispiegelkanal DN 150
- 6 Schächte
- 11 HA Schächte (Hausanschlüsse)
- Kosten ca. 70 000,00 €
Auf Grund der Werkserweiterung auf dem Firmengelände der Südzucker AG Mannheim in Grana / Zeitz sind Umverlegungsarbeiten am Kanalnetz sowie der Neubau des Pumpwerkes Hasselweg notwendig. Die Arbeiten haben im Januar begonnen und werden bis März dauern.
Baubeginn: Januar 2014 Fertigstellung: voraussichtlich März 2014
Maßnahme Umfang
- 310 m Druckrohrleitung DN 125x12,5
- 1 Doppelpumpstation
Des Weiteren wird der Abwasserzweckverband in diesem Jahr die Regenwasserbeseitigung in der Straße der Freiheit (Bereich Bahnunterführung) in Profen neu herstellen. Diese Maßnahme ist notwendig, da es seit Jahren bei starken Regenfällen zu Überschwemmung in diesem Bereich kam und die Unterführung nicht mehr passierbar war. Die Umsetzung der Maßnahme wird im ersten Halbjahr 2014 erfolgen. Die Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit der MIBRAG.
Baubeginn: März 2014 Fertigstellung: voraussichtlich Juni 2014
Maßnahme Umfang
- 215 m Druckrohrleitung DN 225x12,5
- 30 m Freispiegelkanal DN 200 und DN 300
- 2 Schachtbauwerke
- 1 Doppelpumpstation
- Kosten ca. 150 000,00 €
Durch die Gemeinde Elsteraue wird in diesem Jahr die August-Bebel-Straße, Rheinlandstraße und Oststraße im OT Tröglitz grundhaft ausgebaut. Der Abwasserzweckverband wird im Rahmen der Baumaßnahmen das Kanalnetz (Regen- und Schmutzwasserkanal) sowie die Hausanschlüsse erneuern.
Baubeginn: Mai 2014 Fertigstellung: voraussichtlich 2015
Maßnahme Umfang – Regenwasserkanalisation
- 530 m Freispiegelkanal DN 300 bis DN 600
- 16 Schächte
- 43 Hausanschlüsse
- Kosten ca. 175 000,00 €
Maßnahme Umfang - Schmutzwasserkanalisation
- 475 m Freispiegelkanal DN 200
- 13 Schächte
- 40 Hausanschlüsse
- Kosten ca. 230 000,00 €
Des Weiteren wird der AZV im Verbandsgebiet eine Reihe von kleineren Kanalbauarbeiten im laufe des Jahres 2014 durchführen.
SEPA
SEPA
Umstellung der Kontodaten auf SEPA
Die EU hat für den Euroraum den einheitlichen Euro Zahlungsverkehrsraum beschlossen.
Ab dem 01.Februar 2014 gibt es für den Zahlungsverkehr im Euroraum nur noch einen einheitlichen europäischen Standard: das SEPA-Verfahren. Die bisher in Deutschland verwendete Kontonummer wird durch die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und die Bankleitzahl durch die BIC (Internationale Bankleitzahl) ersetzt.
Die deutsche IBAN besteht immer aus 22 Zeichen.
Die BIC besteht aus 8 oder 11 Zeichen.
Die IBAN und BIC werden schon heute auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen.
Für Überweisungen ist zukünftig ein europäisches Überweisungsformular zu verwenden. An die Stelle der bisherigen Lastschrift tritt das SEPA-Mandat. Für das SEPA-Mandat ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich. Diese wurde von der Deutschen Bundesbank bereits an den Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach vergeben.
Damit sich die Umstellung auf das neue Verfahren nicht ohne Kundenwissen vollzieht, wurde jeder Einzelne im November 2013 durch den Betriebsführer (Eurawasser) des AZV angeschrieben. Wenn Sie weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Kunden, bei denen noch keine Einzugsermächtigung vorliegt, werden gebeten auf die kostengünstigere Variante der Einzugsermächtigung umzustellen. Ein entsprechendes Formular ist der jeweiligen Jahresverbrauchsabrechung beigefügt oder steht zum Download bereit.
Hinweis:
- Die Teilnahme am SEPA / Lastschriftverfahren ist freiwillig.
- Die von Ihnen bezeichnete Bank wird durch Lastschriftträger über den jeweiligen Zahlungsgrund informiert.
- Zur Durchführung des Abbuchungsverfahrens ist es notwendig, dass Ihre personenbezogenen Daten EDV-Anlagen gespeichert und verarbeitet werden.
- Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt bis zum Widerruf.
- SEPA-Lastschriftmandate sind grundsätzlich unbefristet gültig. Sofern 36 Monate seit dem ersten bzw. letzten Lastschrifteinzug vergangen sind und kein neuer Lastschrifteinzug erfolgt ist, verfällt das SEPA-Lastschriftmandat.
- Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, bitten wir um kurzfristige Rückmeldung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden können. Da diese zu Ihren Lasten
entstehen.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto die notwendige Deckung zum Fälligkeitstag aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, der Lastschrift zu entsprechen. Es entstehen Rückbuchungsgebühren zu Ihren Lasten.
- Sie haben das Recht, innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Es gelten die mit Ihrem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass auch hier die entstandenen Gebühren zu Ihren Lasten erhoben werden. - Bei Rückbuchung des Lastschrifteinzuges wird das erteilte SEPA-Lastschriftmandat sofort gesperrt. Eine erneute Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bedarf es des Ausgleiches der entstandenen Rücklastgebühren sowie einer Rückinformation an den AZV.