Anschlusswesen

 

Die Aufgabe des Anschlusswesens besteht in der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes  und der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach im Bereich der Grundstücksentwässerung  und Abwasserbeseitigung
Dazu zählen:

  • Bürgerberatung in Angelegenheiten zur Grundstücksentwässerung
  • Erteilung von Auskünften über Erschließungszustand, Anschluss- und Einleitbedingungen der Grundstücke
  • Durchsetzung der Anschluss- und Benutzungspflicht der öffentlichen Abwasseranlage
  • Entwässerungsgenehmigungsverfahren
  • Kontrolle, Abnahme und Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlagen. Gerade bei Neubau oder Veränderung von Entwässerungsanlagen setzen wir auf frühe Information, durch stetige Kommunikation mit dem Kunden, um schon in der Planungsphase auf ein reibungsloses Genehmigungsverfahren hinzuwirken.

 

Anschluss- und Einleitbedingungen

Für den Anschluss eines Grundstückes sind spezifische Anschlussbedingungen zu beachten. Die benötigten Informationen dazu werden Ihnen als Grundlage für Ihre Grundstücksentwässerungsplanung auf Anfrage gern vom Abwasserzweckverband mitgeteilt. Im Folgenden möchten wir Ihnen schon an dieser Stelle einige in diesem Zusammenhang stehenden Begriffe kurz erläutern:


Trennverfahren

Schmutz- und Regenwasser werden getrennt in die dafür vorgesehenen öffentlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle abgeleitet.

Trennverfahren 

01 – Schmutzwasser-Fallleitungen, privat
02 – Schmutzwasser-Grundleitungen, privat    
03 – Schmutzwasser-Kontrollschacht,  öffentlich
04 – Schmutzwasser-Anschlusskanal, öffentlich
05 – Schmutzwasser-Hauptkanal, öffentlich
06 – Grundstücksgrenze
07 – Regenwasser-Fallleitungen, privat
08 – Regenwasser-Grundleitungen, privat    
09 – Regenwasser-Kontrollschacht, öffentlich    
10 – Regenwasser-Anschlusskanal, öffentlich
11 – Regenwasser-Hauptkanal, öffentlich


Mischverfahren

Schmutz- und Regenwasser werden zusammen in einem öffentlichen Kanalsystem abgeleitet.


Bürgermeisterkanal

Es besteht zwar eine Anlage zur Abwasserableitung (Kanal), aber noch keine angeschlossene öffentliche Abwasserbehandlungsanlage. Das auf den Grundstücken anfallende Abwasser muss in einer grundstückeigenen vollbiologischen  Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entspricht, vorbehandelt werden.  Der entstehende Klärschlamm wird über vorgegebene  Entsorgungsunternehmen der ordnungsgemäßen Behandlung zugeführt. Die Anschlussmöglichkeiten an Bürgermeisterkanäle sind i. d. R. stark eingeschränkt.


Direkteinleitung in Gewässer

Soll die Abwassereinleitung in ein oberirdisches Gewässer erfolgen oder in den Untergrund (Grundwasser) verrieselt werden, ist die Genehmigungsfähigkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch die zuständige Untere Wasserbehörde des Burgenlandkreises  zu prüfen. Dort ist im Vorfeld ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen.

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