Beiträge


Die Beitragserhebung erfolgt aufgrund der Beitrags-, Gebühren-, Grundstücksanschlusskosten- und Abwasserabgabeabwälzungssatzung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA).

Beiträge sind Geldleistungen, die zur Finanzierung des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen dienen.

Die Ermittlung des Beitragssatzes erfolgt aufgrund einer Globalkalkulation.

Der Abwasserzweckverband ist an die gesetzlichen Vorschriften gebunden und hat diese bei der Kalkulation berücksichtigt.

Beitragspflichtig sind Grundstücke, die die Möglichkeit der Inanspruchnahme an die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage haben oder die tatsächlich angeschlossen sind. Dabei spielt die tatsächliche Bebauung zum Zeitpunkt der Bescheidung keine Rolle.

Sollte die Einziehung des Beitrages für den Beitragspflichtigen eine erhebliche Härte bedeuten, kann der Betrag gestundet werden. Es ist ein Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung zu stellen und der Fragebogen ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Abwasserzweckverband ist gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Stundung gegeben sind.

Weitergehende Erläuterungen finden Sie in den  Satzungen.

Copyright 2022 Beiträge. www.azv-het.de
Templates Joomla 1.7 by Wordpress themes free