Kostenerstattung

 

Der Abwasserzweckverband legt gegen Kostenerstattung Grundstücksanschlüsse, das heißt, er schafft die Möglichkeit der Verbindung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage mit der Anlage des jeweiligen Grundstückeigentümers. Der Grundstücksanschluss reicht von der Sammelleitung der Abwasserentsorgungsanlage in der öffentlichen Straße bis ca. 1m auf das Grundstück und endet in einem Hausanschlussschacht.

 

1 – Regenwasser-Fallleitungen, privat
2 – Regenwasser-Grundleitungen, privat    
3 – Regenwasser-Kontrollschacht, öffentlich    
4 – Regenwasser-Anschlusskanal, öffentlich
5 – Regenwasser-Hauptkanal, öffentlich
6 – Schmutzwasser-Fallleitungen, privat
7 – Schmutzwasser-Grundleitungen, privat    
8 – Schmutzwasser-Kontrollschacht, öffentlich    
9 – Schmutzwasser-Anschlusskanal, öffentlich
10 – Schmutzwasser-Hauptkanal, öffentlich
11 – Grundstücksgrenze

Die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung oder Veränderung sind dem Verband zu erstatten.

Die Höhe des Erstattungsanspruches regelt die Beitrags-, Gebühren-, Grundstücksanschlusskosten- und Abwasserabgabeabwälzungssatzung  des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach.

Der Kostenrückerstattungsanspruch entsteht mit Beendigung der Maßnahme und wird durch Bescheid festgesetzt.

Copyright 2022 Kostenerstattung. www.azv-het.de
Templates Joomla 1.7 by Wordpress themes free