Dezentrale Entsorgung
Gemäß § 78 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt haben die Gemeinden die Pflicht, das im Verbandsgebiet anfallende Abwasser einschließlich des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers zu beseitigen. Mit der Gründung des Abwasserzweckverbandes ist diese Pflicht von den Mitgliedsgemeinden auf den Zweckverband übergegangen. Dieser betreibt gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster – Hasselbach / Thierbach die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen auf seinem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als eine rechtlich selbständige öffentlich Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung im gesamten Verbandsgebiet.
Bei der Entsorgung der Abwasserbeseitigungsanlage unterscheiden wir in drei Kategorien.
1. Entsorgung aus Sammelgruben
2. Entsorgung aus biologischen Kleinkläranlagen
3. Entsorgung aus Mehrkammergruben
Entsorgung aus Sammelgruben
Die Entsorgung der abflusslosen Sammelgruben wird nach der jeweils geltenden Satzung des Abwasserzweckverbandes geregelt und muss regelmäßig durch ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen entsprechend dem Jahreswasserverbrauch entsorgt werden.
Entsorgung aus biologischen Kleinkläranlage
Bei diesen Anlagen richtet sich die Entleerung nach der Festlegung Ihrer für die Kleinkläranlage verantwortlichen Wartungsfirma. Die Wartungsfirma legt den Zeitraum (Zeitpunkt) der Ausfuhr fest, diese Festlegung ist bindend für Sie.
Entsorgung aus Mehrkammergruben
Mit Erlass und Beschluss der Abwasserbeseitigungssatzung - §§ 17ff - in Verbindung mit der Beitrags-, Gebühren-, Grundstücksanschlusskosten- und Abwasserabgabeabwälzungssatzung sind Sie verpflichtet, die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlage ausschließlich durch den AZV Hasselbach/Thierbach bzw. durch einen beauftragten Dritten zuzulassen. Des Weiteren hat die Verbandsversammlung festgesetzt, dass die Entsorgung 1x jährlich zu erfolgen hat. Seitens des Abwasserzweckverbandes wird der entsprechende Tourenplan in Abstimmung mit dem Entsorgungsunternehmen, im Bekanntmachungsblatt ausgeschrieben.
Die Kosten der Entsorgung werden seitens des Abwasserzweckverbandes gegenüber dem Grundstückseigentümer / Nutzer mittels Bescheid festgesetzt.
Der Gebührensatz wird entsprechend der geltenden Gebührensatzung angewendet.
Terminvereinbarung von Entsorgungsterminen
Für die Abstimmung von Entsorgungsterminen für Ihre Kleinkläranlagen und Sammelgruben wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterin Fr. Hoffmann.
Für diese Zwecke ist Frau Hoffmann unter der Rufnummer 03441 / 82 916 14 bzw. unter der E-Mail-Adresse This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. erreichbar.