Gebührenübersicht Niederschlagswasser
Gebührensatz
Die Niederschlagswassergebühr beträgt
0,85 € je Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche.
Abflußbeiwerte
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Flächenart |
Abflußbeiwert |
1 |
Dachflächen |
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1.1 |
Dachflächen mit normaler Dacheindeckung |
0,9 |
1.2 |
begrünte Dächer/Kiesdächer |
0,3 |
2 |
Befestigte Flächen |
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2.1 |
Flächen mit Asphalt, Beton, Schwarzdecke, fugenlose Plattenbeläge und Ähnliches sowie befestigte Fläche mit Fugendichtung, Fugenverguss oder mit Beton- bzw. Bitumenunterbau |
0,9 |
2.2 |
Fläche mit Pflaster, Verbundstein, Platten und Ähnliches; die keine Fugendichtung, kein Fugenverguss oder keinen Beton- bzw. Bitumenunterbau haben |
0,6 |
2.3 |
Fläche mit Rasengittersteinen, Ökopflaster, Kies, Schotter oder Asche; die keinen Beton- oder Bitumenunterbau haben, sowie Sportflächen mit Dränung(Grundstücksflächen, Kunststoffrasen) |
0,3 |
3 |
Unbefestigte Flächen |
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3.1 |
Garten, Rasen, Wiese, Weide, Acker und Ähnliches 0 v.H. |
0,0 |
Gebührenübersicht Schmutzwasser
lfd. Nr. |
Bezeichnung | Grundgebühr | Mengengebühr |
1 | Abwassergebühr zentral | 16,00 € / Monat* siehe Tabelle 1 |
4,24 €/m³ |
2 | Ausfuhr aus Kleinkläranlage |
Keine |
36,51 € je 0,5 m³ |
3 | Ausfuhr aus Sammelgrube |
Keine |
29,16 € je 0,5m³ |
4 | Abwasserabgabe je Person und Jahr |
Keine | 17,90 € |
5 | Teileinleitergebühr | 10,00 € / Monat* siehe Tabelle 2 |
1,77 €/m³ |
*Tabelle 1 bei einer Zählergröße bis
Q3 / 4 16,00 € / Monat Q3 / 40 160,00 € / Monat
Q3 / 10 40,00 € / Monat Q3 / 63 252,00 € / Monat
Q3 / 16 64,00 € / Monat Q3 / 100 400,00 € / Monat
Q3 / 25 100,00 € / Monat Q3 / 250 1.000,00 € / Monat
*Tabelle 2 bei einer Zählergröße bis
Q3 / 4 10,00 € / Monat Q3 / 40 100,00 € / Monat
Q3 / 10 25,00 € / Monat Q3 / 63 157,50 € / Monat
Q3 / 16 40,00 € / Monat Q3 / 100 250,00 € / Monat
Q3 / 25 62,50 € / Monat Q3 / 250 625,00 € / Monat
Gebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Abwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m³ Abwasser. (Verweis auf die Beitrags-, Gebühren-, Grundstücksanschlusskosten- und Abwasserabgabeabwälzungssatzung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach.
Wir unterscheiden Gebühren für Volleinleitung (Zentral), Bürgermeisterkanäle (überlaufe aus Kleinkläranlagen) und dezentrale Gebühren(Entsorgung Kleinkläranlagen oder Sammelgruben).
Um Volleinleitung handelt es sich, wenn das Abwasser in ein öffentliches Kanalsystem eingeleitet wird, dass in einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage) endet. Bei der Volleinleitung unterscheiden wir in eine Grundgebühr (pro Monat) und eine Verbrauchsgebühr (je m³). Die Grundgebühr entsteht auch dann, wenn nur die Vorhalteleistung in Anspruch genommen wird und die Verbrauchsgebühr nicht entsteht. Die Verbrauchsgebühr wird nach tatsächlich eingeleiteter Abwassermenge (Trinkwasserzähler) berechnet.
Um Bürgermeisterkanäle handelt es sich, wenn Abwasser über eine grundstückseigene Kläranlage in ein öffentliches Netz eingeleitet wird, das nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen ist.
Dezentrale Entsorgung ist die Entsorgung von Abwässern und Fäkalschlämmen, die in grundstückseigenen Kläranlagen und abflusslosen Sammelgruben anfallen.