Wartung von Kläranlagen

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Veröffentlicht am Freitag, 12. September 2014

 

 Wartung von Kläranlagen

Grundstückseigentümer, die auf Ihrem Grundstück eine Kläranlage (welche dem Stand der Technik entspricht) betreiben, möchten wir auf folgendes hinweisen:

Auf der Grundlage Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis des Burgenlandkreises bzw. der Erlaubnis des Abwasserzweckverbandes  sind Sie verpflichtet, die Kläranlage auf Ihrem Grundstück entsprechend der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung (KKAÜVO LSA) und der Eigenüberwachungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigÜVO LSA) warten zu lassen.

Die Anzahl der Wartungen der Kläranlage richtet  sich nach der bauaufsichtlichen Zulassung des Institutes für Bautechnik Berlin. Demnach ist die Wartung in der Regel zwei Mal jährlich im Abstand von ca. 6 Monaten durch einen Fachkundigen durchzuführen.  

Bei der Überprüfung (Wartung) der Kläranlage wird ein Wartungsbericht erstellt  und dem Anlagenbetreiber übergeben. In Ausnahmefällen übersendet das Wartungsunternehmen den Wartungsbericht eigenständig, als Serviceleistung für den Kunden, an den Abwasserzweckverband. Ist dies nicht der Fall, bitten wir Sie, Ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen und, sofern noch nicht geschehen, die letzten zwei Wartungsberichte beim Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach, Dr.-Engler-Straße 16 in 06729 Elsteraue, einzureichen.

Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren.

 

 

 

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