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Veröffentlicht am Montag, 08. April 2019
Freihaltung Hausanschlussschächte
Aus gegebenem Anlass möchte der Abwasserzweckverband darauf hinweisen, dass die Hausanschlussschächte zur öffentlichen Anlage des Abwasserzweckverbandes gehören und für die Mitarbeiter des AZV jederzeit zugänglich sein müssen.