Information zur Verbuchung von Zahlungseingängen
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Januar 2023
Auf Grund von fehlerhaften Angaben im Verwendungszweck, kommt es vermehrt zu falschen Verbuchungen von Zahlungen an den AZV. Zahlungseingänge können häufig nicht zugeordnet werden.
Um die richtige Verbuchung der Einzahlungen gewährleisten zu können, möchte der Verband darauf hinweisen, dass bei Überweisungen im Verwendungszweck als Mindestangabe zwingend die korrekte Kundennummer aufgeführt werden muss.