Information zur Erlaubnis zum betreiben von Biologischen Kleinkläranlagen
Veröffentlicht am Freitag, 12. Juli 2019
Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
um Ihre biologische Kläranlage betreiben zu können, haben Sie eine Erlaubnis vom Abwasserzweckverband erhalten. In dieser Erlaubnis wurden u.a. der Anlagentyp sowie die Laufzeit der Erlaubnis geregelt. Sollten Sie eine neue Anlage einbauen müssen, ist Ihrerseits eine neue Erlaubnis beim Verband zu beantragen. Ebenfalls ist Ihrerseits eine neue Erlaubnis zu beantragen, wenn die Gültigkeit der Erlaubnis abgelaufen ist bzw. in Kürze ablaufen wird. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite bzw. bekommen es in der Geschäftsstelle des Verbandes.