Achtung - Restentleerung bei Anschluss an das zentrale Abwassernetz
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Dezember 2019
Ist eine Umbindung des Grundstückes an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage erfolgt, ist eine Restentleerung der Abwasserbeseitigungsanlage (Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube) durch das vom Zweckverband beauftragte Unternehmen durchzuführen. Erfolgt keine Restentleerung der Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Termine für eine Restentleerung vereinbaren Sie unter folgender Telefonnummer 03441 / 82 916 - 14.
Soll die Entsorgungsfirma eine Reinigung Ihrer Abwasserbeseitigungsanlage durchführen, ist dies eine privatrechtliche Leistung der Entsorgungsfirma. Die Rechnungslegung der Reinigung erfolgt nicht über den Zweckverband.