Änderung der Gebührensatzung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 07. Dezember 2015 haben die Mitglieder die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren sowie die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter für die Abwasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet des Abwasserzweckverbandes „Weiße Elster – Hasselbach / Thierbach“ beschlossen. Auf Grund des Beschlusses treten zum 01.Januar 2016 neue Gebührensätze in Kraft.
Grundgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Qn 2,5 Q3 4,0 10 € pro Anschluss / Monat
Qn 6 Q3 10 30 € pro Anschluss / Monat
Qn 10 Q3 16 45 € pro Anschluss / Monat
bis Qn 15 Q3 25 90 € pro Anschluss / Monat
über Qn 15 über Q3 25 120 € pro Anschluss / Monat
Abwassergebühr zentral 3,51 €/m³
Bürgermeisterkanalgebühr 1,53 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,46 €/m²
Fäkalschlamm aus Kleinkläranlage 24,21 €/m³
Fäkalwasser aus abflussloser Grube 18,79 €/m³
Die Gebührenkalkulation wurde durch den Betriebsführer, die EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft Saale Unstrut mbH erstellt und der Verbandsversammlung vorgestellt.
Kanalbau Großpörthen
Kanalneubau
Zur Zeit werden zur Abwasserbeseitigung in Großpörthen 130 m Kanal neu errichtet. Der Kanalneubau kostet dem Verband rund 80,0 T€ und dient zur Ableitung von Schmutzwasser als auch Regenwasser.
Wartung von Kläranlagen
Wartung von Kläranlagen
Grundstückseigentümer, die auf Ihrem Grundstück eine Kläranlage (welche dem Stand der Technik entspricht) betreiben, möchten wir auf folgendes hinweisen:
Auf der Grundlage Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis des Burgenlandkreises bzw. der Erlaubnis des Abwasserzweckverbandes sind Sie verpflichtet, die Kläranlage auf Ihrem Grundstück entsprechend der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung (KKAÜVO LSA) und der Eigenüberwachungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigÜVO LSA) warten zu lassen.
Die Anzahl der Wartungen der Kläranlage richtet sich nach der bauaufsichtlichen Zulassung des Institutes für Bautechnik Berlin. Demnach ist die Wartung in der Regel zwei Mal jährlich im Abstand von ca. 6 Monaten durch einen Fachkundigen durchzuführen.
Bei der Überprüfung (Wartung) der Kläranlage wird ein Wartungsbericht erstellt und dem Anlagenbetreiber übergeben. In Ausnahmefällen übersendet das Wartungsunternehmen den Wartungsbericht eigenständig, als Serviceleistung für den Kunden, an den Abwasserzweckverband. Ist dies nicht der Fall, bitten wir Sie, Ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen und, sofern noch nicht geschehen, die letzten zwei Wartungsberichte beim Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach, Dr.-Engler-Straße 16 in 06729 Elsteraue, einzureichen.
Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Fertigstellung Neubau Grana
Fertigstellung Neubau des PW und der Druckleitung in der Kreisstraße Grana
Mit der Abnahme am 01. August 2014 ist die Baumaßnahme Neubau des Pumpwerkes (PW) sowei der Druckleitung des AZV Weiße Elster-Hasselbach / Thierbach realisiert.
Bauarbeiten in Profen
Regenwasserbeseitigung in Profen Straße zur Freiheit
Am 31. Juli 2014 erfolgten die Anlieferung und der Einbau des Pumpwerkes. Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt bis Ende August.