Dezentrale Entsorgung im Verbandsgebiet

Drucken
Veröffentlicht am Montag, 02. Januar 2017

-------Wichtige Bekanntmachung-------

Änderung ab 01.01.2017

 

Ab 01. Januar 2017 ist die dezentrale Entsorgung im gesamten Verbandsgebiet neu geregelt. Die Firma Kesselhut Entsorgungs GmbH (Dorfstraße 64, 06528 Wallhausen OT Martinsrieht) ist die vertraglich gebundene Firma. Die vorgenannte Entsorgungsfirma ist mit Ausfuhr von Abwasserbeseitigungsanlage (Sammelgrube und Kläranlagen) beauftragt wurden. 


Baumaßnahmen im Verbandsgebiet im Jahr 2016

Drucken
Veröffentlicht am Montag, 08. Februar 2016

Der Verband wird im 1. Quartal mit der Ortskanalisation Bergisdorf in der Gemeinde Gutenborn  incl. Überleitung nach Zeitz beginnen. Dabei wird der gesamte Ortsteil Bergisdorf an das zentrale Klärwerk „Göbitz“ angeschlossen. Der Abwasserzweckverband investiert rund 1,2 Mio. €. Ein großer Teil wird über Fördermitteln des Landes Sachsen Anhalt finanziert.  Die Vergabe der Bauleistung ist in der Sitzung der Verbandsversammlung am 07. Dezember 2015 erfolgt.

Baubeginn: März 2016

Bauende: November 2016  

Art und Umfang der Leistung:

PP- Rohr 160 offen verlegen 638 m

PP- Rohr 200 offen verlegen 1306 m

PE- 225 x 22,7 geschlossen verlegen 110 m     

PE- 125 x 11,4 geschlossen verlegen 347 m    

PE- 125 x 11,4 offen verlegen 435 m

Kontrollschächte 38 Stück

Kontrollschächte für Druckleitung 4 Stück

Abwasserpumpwerk 2 Stück

Grundstücksanschlüsse 65 Stück

 

Gleichzeitig wird der Verband die Überleitung von Droßdorf nach Zeitz bauen. Der Bau der Druckleitung incl. Pumpstation Rippicha ist notwendig, da ein erhöhest Abwasseraufkommen im Gewerbegebiet „Droßdorf“ zu verzeichnen ist. Weiterhin ist der Bau erforderlich, um zukünftig die Ortsteile Rippicha, Frauenhain und Droßdorf  der Gemeinde Gutenborn zentral zu erschließen. Auch hier baut der Verband mit Fördermitteln des Landes Sachsen Anhalt die zur Finanzierung bereitgestellt wurden.

voraussichtlicher  Baubeginn: Mai 2016

voraussichtliches Bauende: Oktober 2016  

 

Eine weitere Baumaßnahme ist die Einleitstelle in Staschwitz (Staschwitzer Hauptstraße) ihr  soll eine Erneuerung erfolgen.  Durch das  beauftragte Ingenieurbüro wird zurzeit die Ausschreibung vorbereitet.

Änderung der Gebührensatzung

Drucken
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Dezember 2015


In der Sitzung der Verbandsversammlung  am 07. Dezember 2015 haben die Mitglieder die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren sowie die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter für die Abwasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet des Abwasserzweckverbandes „Weiße Elster – Hasselbach / Thierbach“ beschlossen. Auf Grund des Beschlusses treten zum 01.Januar 2016 neue Gebührensätze in Kraft.

Grundgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung                      

 

Qn 2,5     Q3 4,0                  10 € pro Anschluss / Monat

Qn 6        Q3 10                   30 € pro Anschluss / Monat

Qn 10      Q3 16                   45 € pro Anschluss / Monat

bis Qn 15  Q3 25                  90 € pro Anschluss / Monat

über Qn 15  über Q3 25        120 € pro Anschluss / Monat

 

Abwassergebühr zentral                    3,51 €/m³

Bürgermeisterkanalgebühr                 1,53 €/m³

Niederschlagswassergebühr               0,46 €/m²

Fäkalschlamm aus Kleinkläranlage       24,21 €/m³

Fäkalwasser aus abflussloser Grube    18,79 €/m³

 

Die Gebührenkalkulation wurde durch den Betriebsführer,  die EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft Saale Unstrut mbH erstellt und der Verbandsversammlung vorgestellt.

Kanalbau Großpörthen

Drucken
Veröffentlicht am Montag, 11. Mai 2015

Kanalneubau

Zur Zeit werden zur Abwasserbeseitigung in Großpörthen 130 m Kanal neu errichtet. Der Kanalneubau kostet dem Verband rund 80,0 T€ und dient zur Ableitung von Schmutzwasser als auch Regenwasser.

 

Wartung von Kläranlagen

Drucken
Veröffentlicht am Freitag, 12. September 2014

 

 Wartung von Kläranlagen

Grundstückseigentümer, die auf Ihrem Grundstück eine Kläranlage (welche dem Stand der Technik entspricht) betreiben, möchten wir auf folgendes hinweisen:

Auf der Grundlage Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis des Burgenlandkreises bzw. der Erlaubnis des Abwasserzweckverbandes  sind Sie verpflichtet, die Kläranlage auf Ihrem Grundstück entsprechend der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung (KKAÜVO LSA) und der Eigenüberwachungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigÜVO LSA) warten zu lassen.

Die Anzahl der Wartungen der Kläranlage richtet  sich nach der bauaufsichtlichen Zulassung des Institutes für Bautechnik Berlin. Demnach ist die Wartung in der Regel zwei Mal jährlich im Abstand von ca. 6 Monaten durch einen Fachkundigen durchzuführen.  

Bei der Überprüfung (Wartung) der Kläranlage wird ein Wartungsbericht erstellt  und dem Anlagenbetreiber übergeben. In Ausnahmefällen übersendet das Wartungsunternehmen den Wartungsbericht eigenständig, als Serviceleistung für den Kunden, an den Abwasserzweckverband. Ist dies nicht der Fall, bitten wir Sie, Ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen und, sofern noch nicht geschehen, die letzten zwei Wartungsberichte beim Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach, Dr.-Engler-Straße 16 in 06729 Elsteraue, einzureichen.

Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren.

 

 

 

Copyright 2022 Aktuelles. www.azv-het.de
Templates Joomla 1.7 by Wordpress themes free