Dezentrale Entsorgung im Verbandsgebiet
-------Wichtige Bekanntmachung-------
Änderung ab 01.01.2017
Ab 01. Januar 2017 ist die dezentrale Entsorgung im gesamten Verbandsgebiet neu geregelt. Die Firma Kesselhut Entsorgungs GmbH (Dorfstraße 64, 06528 Wallhausen OT Martinsrieht) ist die vertraglich gebundene Firma. Die vorgenannte Entsorgungsfirma ist mit Ausfuhr von Abwasserbeseitigungsanlage (Sammelgrube und Kläranlagen) beauftragt wurden.
Baumaßnahmen im Verbandsgebiet im Jahr 2016
Der Verband wird im 1. Quartal mit der Ortskanalisation Bergisdorf in der Gemeinde Gutenborn incl. Überleitung nach Zeitz beginnen. Dabei wird der gesamte Ortsteil Bergisdorf an das zentrale Klärwerk „Göbitz“ angeschlossen. Der Abwasserzweckverband investiert rund 1,2 Mio. €. Ein großer Teil wird über Fördermitteln des Landes Sachsen Anhalt finanziert. Die Vergabe der Bauleistung ist in der Sitzung der Verbandsversammlung am 07. Dezember 2015 erfolgt.
Baubeginn: März 2016
Bauende: November 2016
Art und Umfang der Leistung:
PP- Rohr 160 offen verlegen 638 m
PP- Rohr 200 offen verlegen 1306 m
PE- 225 x 22,7 geschlossen verlegen 110 m
PE- 125 x 11,4 geschlossen verlegen 347 m
PE- 125 x 11,4 offen verlegen 435 m
Kontrollschächte 38 Stück
Kontrollschächte für Druckleitung 4 Stück
Abwasserpumpwerk 2 Stück
Grundstücksanschlüsse 65 Stück
Gleichzeitig wird der Verband die Überleitung von Droßdorf nach Zeitz bauen. Der Bau der Druckleitung incl. Pumpstation Rippicha ist notwendig, da ein erhöhest Abwasseraufkommen im Gewerbegebiet „Droßdorf“ zu verzeichnen ist. Weiterhin ist der Bau erforderlich, um zukünftig die Ortsteile Rippicha, Frauenhain und Droßdorf der Gemeinde Gutenborn zentral zu erschließen. Auch hier baut der Verband mit Fördermitteln des Landes Sachsen Anhalt die zur Finanzierung bereitgestellt wurden.
voraussichtlicher Baubeginn: Mai 2016
voraussichtliches Bauende: Oktober 2016
Eine weitere Baumaßnahme ist die Einleitstelle in Staschwitz (Staschwitzer Hauptstraße) ihr soll eine Erneuerung erfolgen. Durch das beauftragte Ingenieurbüro wird zurzeit die Ausschreibung vorbereitet.
Änderung der Gebührensatzung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 07. Dezember 2015 haben die Mitglieder die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren sowie die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter für die Abwasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet des Abwasserzweckverbandes „Weiße Elster – Hasselbach / Thierbach“ beschlossen. Auf Grund des Beschlusses treten zum 01.Januar 2016 neue Gebührensätze in Kraft.
Grundgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Qn 2,5 Q3 4,0 10 € pro Anschluss / Monat
Qn 6 Q3 10 30 € pro Anschluss / Monat
Qn 10 Q3 16 45 € pro Anschluss / Monat
bis Qn 15 Q3 25 90 € pro Anschluss / Monat
über Qn 15 über Q3 25 120 € pro Anschluss / Monat
Abwassergebühr zentral 3,51 €/m³
Bürgermeisterkanalgebühr 1,53 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,46 €/m²
Fäkalschlamm aus Kleinkläranlage 24,21 €/m³
Fäkalwasser aus abflussloser Grube 18,79 €/m³
Die Gebührenkalkulation wurde durch den Betriebsführer, die EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft Saale Unstrut mbH erstellt und der Verbandsversammlung vorgestellt.
Kanalbau Großpörthen
Kanalneubau
Zur Zeit werden zur Abwasserbeseitigung in Großpörthen 130 m Kanal neu errichtet. Der Kanalneubau kostet dem Verband rund 80,0 T€ und dient zur Ableitung von Schmutzwasser als auch Regenwasser.
Wartung von Kläranlagen
Wartung von Kläranlagen
Grundstückseigentümer, die auf Ihrem Grundstück eine Kläranlage (welche dem Stand der Technik entspricht) betreiben, möchten wir auf folgendes hinweisen:
Auf der Grundlage Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis des Burgenlandkreises bzw. der Erlaubnis des Abwasserzweckverbandes sind Sie verpflichtet, die Kläranlage auf Ihrem Grundstück entsprechend der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung (KKAÜVO LSA) und der Eigenüberwachungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigÜVO LSA) warten zu lassen.
Die Anzahl der Wartungen der Kläranlage richtet sich nach der bauaufsichtlichen Zulassung des Institutes für Bautechnik Berlin. Demnach ist die Wartung in der Regel zwei Mal jährlich im Abstand von ca. 6 Monaten durch einen Fachkundigen durchzuführen.
Bei der Überprüfung (Wartung) der Kläranlage wird ein Wartungsbericht erstellt und dem Anlagenbetreiber übergeben. In Ausnahmefällen übersendet das Wartungsunternehmen den Wartungsbericht eigenständig, als Serviceleistung für den Kunden, an den Abwasserzweckverband. Ist dies nicht der Fall, bitten wir Sie, Ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen und, sofern noch nicht geschehen, die letzten zwei Wartungsberichte beim Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach, Dr.-Engler-Straße 16 in 06729 Elsteraue, einzureichen.
Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren.