Neue Kläranlage für Kayna von Margarete Späte

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Veröffentlicht am Dienstag, 05. März 2019

Eine neue Abwasseranlage für Kayna

 

Wasser läuft bergab - eine Binsenweisheit und doch in Verbindung mit Fragen moderner technischer Möglichkeiten und den Notwendigkeiten langfristiger Wirtschaftlichkeit nicht immer einfach zu entscheiden.

Seit vielen Jahren besteht die Notwendigkeit in Kayna eine Kläranlage zu bauen. Dabei sind in den vergangenen fünf Jahren - auch mit Rücksicht auf die langfristige Wirtschaftlichkeit der Anlagen - Anpassungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes vorgenommen worden. So wurde im Jahr 2015 durch das Land Sachsen-Anhalt eine erneute Überprüfung der Planungen des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land (AZV) gefordert, die auch den Bereich der Ortsteile Kayna, Zettweil und Würchwitz umfassten. Im Ergebnis wurden die Ortsteile Zettweil und Würchwitz von zentraler auf dezentrale Abwasserbeseitigung umgestellt.

 

Am 29. August 2015 erschien im Amtsblatt der Stadt Zeitz „Michaelbote“ auf Seite 15 folgende Mitteilung.

„AZV Zeitzer Land  - Abwasserbeseitigungskonzept beschlossen

Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aus dem Jahr 2007 wurde in der Verbandsversammlung am 16. 07. 2015 beschlossen. Im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes hatten interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Verbandsgebiet mehrfach die Möglichkeit, sich in Verbandsversammlungen zu informieren und Antworten auf ihre Fragen zu erhalten.

Damit liegt nun eine aktuelle Grundlage vor, die die Frage beantwortet, ob ein Grundstück an eine zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Anders, als noch 2007 vorgesehen, ist für die Orte Würchwitz, Wildenborn und Zettweil keine zentrale Entsorgung mehr vorgesehen. Eine weitere große Änderung ist die Planung, die Abwässer aus dem Gebiet Droßdorf/Rippicha künftig in der Zentralkläranlage Göbitz zu entsorgen. Dazu soll eine neue Verbindungsleitung errichtet werden. (Anmerkung: Diese wurde 2016 errichtet.)

Damit bleibt es bei der zentralen Entsorgung auch für Kayna. Hier stellt sich die besondere Herausforderung, dass zunächst eine Kläranlage errichtet werden muss, um dann die übrigen Kanäle in den Straßen des Ortsnetzes zu vervollständigen. Henrik Otto, Vorsitzender der Verbandsversammlung, stellt dazu klar:

„Diese Investitionen sind für die Bürger und Firmen nur tragbar, wenn das Land Sachsen-Anhalt dafür insgesamt Fördermittel bereitstellt. Mit dem neuen Konzept werden diese Mittel jetzt beim Land beantragt.“

Angesichts des bevorstehenden Zusammenschlusses mit dem Partnerverband „Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach“ stehen die Chancen dafür nicht schlecht.

Maßgeblich für die konzeptionellen Entscheidungen war die Neuberechnung der Investitionskosten und die Sicherheit der Entsorgung.

Das Konzept wird jetzt zur Genehmigung bei der Wasserbehörde eingereicht.

Henrik Otto, Vorsitzender der Verbandsversammlung des AZV Zeitzer Land.

 

Mit Eintritt in den Abwasserzweckverband Weiße Elster-Hasselbach / Thierbach (AZV HET) wurden 2016 die Planungen fortgeführt und Variantenuntersuchungen bezüglich des Standortes der Abwasserkläranlage Kayna durchgeführt. Diese wurden öffentlich vorgestellt und den zuständigen Behörden zur Bewertung und Genehmigung vorgelegt.

Der Standort in Kayna auf dem Gelände des ehemaligen Bauhofes erwies sich unter Berücksichtigung aller Faktoren als geeignet. Das Vorhaben ist im Innenbereich gemäß § 34 (BauGB) Baugesetzbuch zulässig. Im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz ist der Standort überwiegend als gemischte Baufläche, ein sehr kleiner Teil als Grünfläche dargestellt.

Die Untere Wasserbehörde beim Burgenlandkreis erteilte im Rahmen geltender Gesetze und Verordnungen die Wasserrechtliche Genehmigung und eine Genehmigung zum Bauen im Überflutungsgebiet.

Es wird eine Kläranlage für 950 bis 1.000 Einwohnergleichwerte entstehen, um den Ort Kayna anzuschließen. Die Anlage wird fast vollständig im Boden versenkt und ist nur ca. 1,50 m über dem Boden sichtbar. Sie wird vollkommen abgedeckt, wo es möglich ist begrünt und erhält zudem Geruchsfilter. Damit entspricht die Anlage dem neuesten technischen Stand und sie stellt die wirtschaftlichste Variante von der Art der Anlage und des Standortes dar. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen zur Nachbarbebauung werden eingehalten. Die notwendigen Genehmigungen für die Anlage liegen vor.

Zitat Henrik Otto, Vorsitzender der Verbandsversammlung des AZV Zeitzer Land am 29.08.2015: „Diese Investitionen sind für die Bürger und Firmen nur tragbar, wenn das Land Sachsen-Anhalt dafür insgesamt Fördermittel bereitstellt. Mit dem neuen Konzept werden diese Mittel jetzt beim Land beantragt.“

Die Fördermittel sind vom Land Sachsen-Anhalt bewilligt und am 18. Januar 2019 übergab die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Prof. Dr. Claudia Dalbert, den Zuwendungsbescheid an den Abwasserzweckverband (AZV) Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach, in der Geschäftsstelle des AZV, Dr.-Engler-Straße 16 in der Elsteraue.

Bürger können und konnten sich regelmäßig in den öffentlichen Sitzungen der Verbandsversammlung des AZV informieren und dort auch Fragen stellen. Die Sitzungen und deren Tagesordnungen werden im „Wochenspiegel“ öffentlich bekanntgemacht. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite des AZV unter: http://azv-het.de/.

Einwohner von Kayna haben wegen der Abwasseranlage, die in Kayna gebaut werden soll, mit Unterschriften einen Protest gegen den Bau der Anlage formuliert. Die Sorgen durch Information, Gespräche und das eigene Betrachten einer ähnlichen Abwasseranlage nehmen zu können, wären gut. So können Sie sich eine ähnliche Abwasserkläranlage, die für 850 Einwohnergleichwerte vor 10 Jahren mitten im Ort gebaut worden ist und bisher ohne Probleme funktioniert selbst einmal ansehen, riechen und hören. Diese Anlage steht in der Stadt Schmölln, im Ortsteil Großstöbnitz im Sprottetal.

Ich war in diesen Tagen dort und habe einige Fotos gemacht.

In der Hoffnung ein wenig zur Versachlichung der Debatte betragen zu können verbleibe ich

Ihre Margarete Späte



Baumaßnahme Nißma

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Veröffentlicht am Freitag, 27. April 2018

Geplante Baumaßnahmen

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Einwohnern unseres Verbandsgebietes für das Verständnis für die zeitweise nicht immer einfachen persönlichen Beeinträchtigungen während der Bauzeit bedanken.


Maßnahme:
Schmutz- und Regenwasserkanalisation, sowie Neubau TW-Leitung und Straßenbau, Ortsnetz Nißma

 

Hier investiert  Europa  in  die  ländlichen  Gebiete

Schmutz- und Regenwasserkanalisation ON Nißma
Neubau Trinkwasserleitung und Kreisstraße K2216 
 
Mit dieser Maßnahme wird der Ausbau der Abwasserinfrastruktur unterstützt.
Kernziel ist die Verbesserung des Gewässerzustandes im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in landwirtschaftlich geprägten Gebieten Sachsen-Anhalts.
http://www.europa.sachsen-anhalt.de
http://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm

Bekanntmachung: 15.12.2017

Submission:  30.01.2018

1. Bürgerinformation: Oktober 2017

2. geplante Bauzeit:

  • Baubeginn     03.04.2018
  • geplantes Bauende    30.10.2019

3. Bauausführung:

  • Baustelleneinrichtung, Umleitung, Verkehrssicherung
  • Schmutzwasserkanal   3.900 m PP-Rohr DN 200
  • Schmutzwasser Hausanschlüsse 129 Stück  - 700 m Kanal PP DN 150, 129 St. Kunststoff-Schächte DN 400
  • Regenwasserkanal 610 m PP-Rohr DN 300 / 400 / 500 / 600
  • Schächte - 3 St DN 600, 2 St DN 800, 104 St DN 1000
  • Trinkwasserleitung    1.300 m Hauptleitung und 300 m Hausanschüsse - AG MIDEWA
  • Abwasserpumpstation   1 Stück DN 2000
  • Straßenbau K2216 - AG-Burgenlandkreis

4. Bürgerinformationsschreiben: 26.10.2017

5. Ansprechpartner

-Baubetreuung:    Eurawasser NL Elsteraue   Herr Seliger  Tel.:03441/82916-15

-Planungsbüro:  IWS -  Ingenieurgesellschaft für Bauwesen  mbH
                           Straße des Friedens 114
                           07548 Gera

-bauausführende Baufirma: ARLT Bauunternehmen mbH

                                         OT Frankenhain

                                         Hauptstraße 41 A

                                         04654 Frohburg

 

6. Lageplan

Information zur Entsorgung biologischer Kläranlagen

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Veröffentlicht am Dienstag, 05. September 2017

Dezentrale Entsorgung biologischer Kläranlagen

Sehr geehrte (r) Grundstückseigentümer(in),

aus gegebenem Anlass möchte der Abwasserzweckverband nochmal darauf hinweisen, dass bei biologischen Kläranlagen den Entsorgungsrhythmus die Wartungsfirma festlegt. Die darin festgesetzten Termine sind für Sie als Grundstückseigentümer bindend. Mit der Ausfuhr aus Abwasserbeseitigungsanlagen (Kläranlagen, biologischen Kläranlage und Sammelgruben) ist zurzeit die Firma Kesselhut Entsorgungs mbH (Dorfstraße 64,06528 Wallhausen OT Martinsrieth beauftragt.  

Sollte Ihre Wartungsfirma eine sofortige Entsorgung einer Kammer bzw. der gesamten Anlage festlegen, ist diese innerhalb von 4 Wochen zwingend durchzuführen. Wenn Sie die sofortige Entsorgung nicht durchführen lassen, kann es unter Umständen passieren, dass die Anlage nicht mehr funktionstüchtig ist und die vorgeschriebenen Werte nicht mehr eingehalten werden.

Am Tag der Grubenausfuhr sollten Sie den Wartungsbericht des Fachkundigen bereithalten, damit der Fahrer die richtige Kammer (1, 2 oder 3 Kammer) entleeren bzw. eine Komplettentleerung durchführen kann.    

 

gez. Kahnt

Geschäftsführer

AZV Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach

 

 

Info zu Störungen an Pumpstationen

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Veröffentlicht am Freitag, 11. August 2017

 Störungen an Pumpstation durch Fremdstoffe

Sehr geehrte Bürger des Verbandsgebietes,

in den vergangenen Monaten kam es zunehmend zu Störungen durch Pumpenausfälle an Abwasserpumpwerken. Die Pumpenausfälle wurden hervorgerufen durch Fremdstoffe die nicht ins Abwasser gehören.   

Problematisch sind vor allem Textilien, Feuchttücher, Monatshygiene und  Scheuerlappen, die durch hohe Reißfestigkeit gekennzeichnet sind und an den Laufrädern der Schmutzwasserpumpen zu umfangreichen Verzopfungen führen. Diese haben oftmals den Stillstand und damit den Totalausfall der Pumpen zur Folge.

Hier sind unsere  technischen Mitarbeiter gefragt die die Pumpen wieder betriebsfähig machen. Die Beseitigung dieser Störungen verursacht erheblichen Wartungs- und Reparaturaufwand und unnötige Kosten.  

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass der Abwasserzweckverband  verpflichtet ist, nach § 5 des Kommunalabgabengesetzes kostendeckende Gebühren zu erheben.

Die Gebühr wird in der Art und Weise errechnet, dass sämtliche für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung notwendigen Aufwendungen  (u.a. Reparaturkosten und Reinigungskosten für Pumpwerke) in Relation zur Gesamtabwassermenge gesetzt werden.

Daher appellieren  wir an Sie, die Toilette  nicht als Abfalleimer zu benutzen und Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen, um eine unnötige Kostensteigerung für alle Gebührenzahler zu vermeiden.

 

Bauarbeiten in Giebelroth an der B2

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Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Juli 2017

Kanalbaumaßnahme in Giebelroth bis September 2017

Mit der Bauanlaufberatung am 19. Juli 2017 startet das Bauvorhaben in Gutenborn OT Giebelroth. Durch die beauftragte Firma „Straßen- und Tiefbau GmbH Osterfeld“  wird die vorhandene Kanalisation erneuert bzw. erweitert, dabei werden insgesamt 114 m Kanal verlegt und 3 Kontrollschächte gesetzt. Die Maßnahme hat ein Auftragsvolumen von 53,0 T€. Die Fertigung der Baumaßnahme soll im September 2017 erfolgen.

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