Einstellung von Zahlscheinen
Auf Grund der immer geringer werdenden Nutzung der Zahlscheine wird seitens des Anbieters die Herstellung der Zahlscheine eingestellt werden. Auf Grund dessen wird der Verband zukünftig auch keine Zahlscheine mehr mit den Gebührenbescheiden verschicken können.
Corona-Virus im Burgenlandkreis
Corona-Virus - Bürgertelefon für Anfragen im Burgenlandkreis
Telefonnummer | 03445 73 1646 | |
03445 73 1647 | ||
Ansprechzeiten ab Mittwoch, den 11. März 2020 | ||
Montags bis freitags | 8 bis 18 Uhr | |
Samstags und sonntags | 10 bis 16 Uhr | |
Achtung - Restentleerung bei Anschluss an das zentrale Abwassernetz
Ist eine Umbindung des Grundstückes an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage erfolgt, ist eine Restentleerung der Abwasserbeseitigungsanlage (Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube) durch das vom Zweckverband beauftragte Unternehmen durchzuführen. Erfolgt keine Restentleerung der Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Termine für eine Restentleerung vereinbaren Sie unter folgender Telefonnummer 03441 / 82 916 - 14.
Soll die Entsorgungsfirma eine Reinigung Ihrer Abwasserbeseitigungsanlage durchführen, ist dies eine privatrechtliche Leistung der Entsorgungsfirma. Die Rechnungslegung der Reinigung erfolgt nicht über den Zweckverband.
Eigentümerwechsel
Der Abwasserzweckverband möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ein Eigentümerwechsel schriftlich beim Verband anzuzeigen ist. Für die Erstellung der Endbescheide benötigt der Verband folgende Unterlagen:
- Name und Kontaktdaten des bisherigen und neuen Eigentümers,
- Kopie der Seiten des Kaufvertrages, aus denen die Grundstücksbezeichnung, Name des Käufers und Verkäufers sowie das Übergabedatum hervorgeht,
- Zählerstand der Wasseruhr(en) bei Grundstücksübergabe.
Nur nach Vorliegen aller Unterlagen kann der Verband die Endbescheide erstellen.
Zum Eigentümerwechsel können Sie das entsprechende Formular beim Verband anfordern oder es von der Internetseite des Verbandes (siehe Formulare) herunterladen.
Nach Erstellung der Endbescheide und deren Abbuchung wird die vorhandene Bankverbindung durch den Verband geschlossen und im Sinne des Datenschutzes gelöscht.
An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Verband nicht durch seine Mitgliedsgemeinden, Behörden und Ver-/Entsorger über einen Eigentümerwechsel informiert wird.
Information zur Erlaubnis zum betreiben von Biologischen Kleinkläranlagen
Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
um Ihre biologische Kläranlage betreiben zu können, haben Sie eine Erlaubnis vom Abwasserzweckverband erhalten. In dieser Erlaubnis wurden u.a. der Anlagentyp sowie die Laufzeit der Erlaubnis geregelt. Sollten Sie eine neue Anlage einbauen müssen, ist Ihrerseits eine neue Erlaubnis beim Verband zu beantragen. Ebenfalls ist Ihrerseits eine neue Erlaubnis zu beantragen, wenn die Gültigkeit der Erlaubnis abgelaufen ist bzw. in Kürze ablaufen wird. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite bzw. bekommen es in der Geschäftsstelle des Verbandes.