Ausfuhr von Abwasserbeseitigungsanlagen

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Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2022

 

Seit dem April 2022 wird die Entsorgung des Fäkalschlamms bzw. des Fäkalwassers der bestehenden Abwasserbeseitigungsanlagen vom verbandseigenem Entsorgungsfahrzeug bzw. des bisherigen beauftragtem Entsorgungsunternehmen Kesselhut Entsorgungs GmbH durchgeführt. Für Sie ändert sich weiterhin nichts. Allerdings möchte ich Sie auf folgendes aufmerksam machen:

Befindet sich kein Ansprechpartner Vorort, läuft ein Hund frei herum oder der Zugang zur Anlage ist nicht gewährleistet, werden Ihnen Kosten für eine Leerfahrt von derzeit 40,00 € berechnet. Wie Sie sicher wissen, muss der Verband kostendeckend arbeiten. Die Erhebung dient der Finanzierung der zusätzlich anfallenden Personal- und Fahrtkosten, wie zum Beispiel Kraftstoffkosten.

Soll eine selbstständige Entleerung der Anlage durchgeführt werden, muss dem Verband eine schriftliche Einverständniserklärung zum Betreten des Grundstückes vorliegen. Liegt diese nicht vor, dürfen die Mitarbeiter das Grundstück nicht betreten.

Das WC ist kein Mülleimer

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Veröffentlicht am Sonntag, 07. November 2021

Aus gegebenem Anlass, möchte ich darauf hinweisen, dass die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen keine Abfallbeseitigungsanlagen sind. Leider wird das WC noch oft als Abfallbehälter benutzt. Wegwerfwindeln, Putzlappen, Kleidungen, Hygieneartikel, wie Slipeinlagen oder Wattestäbchen, und vieles mehr gehören nicht ins Abwasser, welche die technischen Mitarbeiter immer wieder in der Abwasserkanalisation oder Pumpstationen vorfinden.

Vor allem am Wochenende und in den Nachtstunden, werden sie zu Einsätzen gerufen, um den Müll aus den Abwasserbeseitigungsanlagen zu entfernen. Um die Verstopfungen in den öffentlichen Anlagen zu beseitigen und die Reparaturen der defekten Pumpstationen durchzuführen, sind diese nur mit großem Arbeits- und Kostenaufwand verbunden, welche alle Gebührenzahler aufzubringen haben.

Um eine unnötige Kostensteigerung zu vermeiden, möchte ich an dieser Stelle noch einmal an alle Grundstückseigentümer bzw. Nutzer der Abwasserbeseitigungsanlage appellieren, keinen Abfall in die Kanalisation zu werfen, sondern die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu nutzen.

 

Stefanowski

Verbandsgeschäftsführer

Ortskanalisation Nißma

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Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2020

Es ist geschafft,

nach über zwei Jahren ist die Gemeinschaftsbaumaßnahme in der Ortschaft Nißma mit dem Burgenlandkreis, der Gemeinde Elsteraue, dem Netzbetreiber Strom sowie dem Trinkversorger im August 2020 abgeschlossen.

Im Frühjahr 2018 war Baubeginn zu einer der größten Baumaßnahmen im Entsorgungsgebiet I des Abwasserzweckverbandes. Während der Bauphase wurden rund 130 Grundstücke an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen. Es wurden ca. 4.800 m Schmutz- und Regenwasserkanal errichtet sowie Anschlussschächte gesetzt. Das Schmutzwasser fließt nun über die bestehende Druckleitung in Spora in die Kläranlage nach Meuselwitz. Im Rahmen der Baumaßnahme hat der Burgenlandkreis die Kreisstraße auf einer Länge von 715 m erneuert. Die Gemeinde Elsteraue hat in Nißma in einigen Nebenstraßen den Straßen- und Gehwegausbau fortgeführt. Außerdem kümmerte sich die MIDEWA GmbH um die Verlegung einer neuen Trinkwasserleitung. Erdkabel wurde von seitens der Mitnetz Strom GmbH  in der Ortschaft verlegt.

Das Vorhaben wurde durch das Land Sachsen-Anhalt sowie der EU aus der Förderprogramm Verbesserung der Wasserwirtschaft – Trinkwasser- und Abwassermaßnahme mit 75 % max. 1,34 Mio. € der zuwendungsfähigen Bau- und Planungskosten bezuschusst. Seitens des Fördermittelgebers fand bereits eine Vorortprüfung im Juli 2020 statt.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Anwohnern der Ortschaft Nißma für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Bauphase bedanken. Ein Dank gilt auch an den Mitarbeitern der Baufirma ARLT und dem Planungsbüro IWS, dem Burgenlandkreis, der Gemeinde Elsteraue, der MIDEWA GmbH sowie der Mitnetz Strom GmbH für die geleistete Arbeit.

Briefversand durch den Verband

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Veröffentlicht am Mittwoch, 19. August 2020

Den Abwasserzweckverband erreichen wiederholt Anfragen, warum ein Grundstückseigentümer /Kunde mehrere Briefe an einen Tag erhält.

Wenn Sie an einem Tag vom Abwasserzweckverband gleichzeitig mehrere Briefe erhalten, so ist das u.a. darauf zurückzuführen, dass verschiedene Abteilungen/Mitarbeiter für Sie bestimmte Unterlagen und Briefe zusammenzustellen und versenden. Zum anderen liegt die Ursache darin, dass die Kosten für das Zusammensortieren deutlich höher sind als das Porto für den Versand mehrerer Sendungen. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Verfahrensweise.  

Achtung - Restentleerung bei Anschluss an das zentrale Abwassernetz

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Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Dezember 2019

Ist eine Umbindung des Grundstückes an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage erfolgt, ist eine Restentleerung der Abwasserbeseitigungsanlage (Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube) durch das vom Zweckverband beauftragte Unternehmen durchzuführen. Erfolgt keine Restentleerung der Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Termine für eine Restentleerung vereinbaren Sie unter folgender Telefonnummer 03441 / 82 916 - 14.

Soll die Entsorgungsfirma eine Reinigung Ihrer Abwasserbeseitigungsanlage durchführen, ist dies eine privatrechtliche Leistung der Entsorgungsfirma. Die Rechnungslegung der Reinigung erfolgt nicht über den Zweckverband.

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