Information zur Verbuchung von Zahlungseingängen
Auf Grund von fehlerhaften Angaben im Verwendungszweck, kommt es vermehrt zu falschen Verbuchungen von Zahlungen an den AZV. Zahlungseingänge können häufig nicht zugeordnet werden.
Um die richtige Verbuchung der Einzahlungen gewährleisten zu können, möchte der Verband darauf hinweisen, dass bei Überweisungen im Verwendungszweck als Mindestangabe zwingend die korrekte Kundennummer aufgeführt werden muss.
Zerstörungswut an der Kläranlage Kayna
Zerstörungswut an der Kläranlage Kayna
Auf Grund von Zerstörungswut hat der Verband eine Behinderungsanzeige von der bauausführenden Firma für das Bauvorhaben der Kläranlage im Ortsteil Kayna der Stadt Zeitz erhalten.
Mit diesem Verhalten der Randalier und unter Einbeziehung der allgemeinen innen- und geopolitischen Lage wird sich die Bauzeit der Kläranlage verlängern und zusätzlich werden die Baukosten steigen.
Der Verband hat im Sinne der Strafprozessordnung die entsprechenden Schritte eingeleitet. Weiterhin wird der Zweckverband die Sicherheitsvorkehrung bezüglich Diebstahl und Vandalismus überprüfen und die Maßnahmen, unter Entstehung von weiteren Kosten, verstärken.
Überprüfung verbandseigener Pumpwerke
Der Zweckverband führt regelmäßig Überprüfungen an den verbandseigenen Pumpwerken, Kläranlagen und Hauspumpstationen durch. Mit diesen Überprüfungen wird die Sicherheit und technische Funktion der Anlagen gewährleistet. Turnusgemäß werden im Sommer 2022 die Überprüfungen der Hauspumpstationen in den Gemeinden Elsteraue, Kretzschau, Gutenborn und dem Ortsteil Kayna der Stadt Zeitz durchgeführt. Seitens des Verbandes werden die betroffenen Grundstückseigentümer schriftlich informiert. Bei der Kontrolle erfolgt die elektrische und mechanische Überprüfung der Anlage. Der Zustand der Anlage wird erfasst und gegebenenfalls werden Reparaturen bzw. Reinigungen durchgeführt. Sollte dies bei der Überprüfung nicht möglich sein, erfolgt zeitnah die Behebung.
Ausfuhr von Abwasserbeseitigungsanlagen
Seit dem April 2022 wird die Entsorgung des Fäkalschlamms bzw. des Fäkalwassers der bestehenden Abwasserbeseitigungsanlagen vom verbandseigenem Entsorgungsfahrzeug bzw. des bisherigen beauftragtem Entsorgungsunternehmen Kesselhut Entsorgungs GmbH durchgeführt. Für Sie ändert sich weiterhin nichts. Allerdings möchte ich Sie auf folgendes aufmerksam machen:
Befindet sich kein Ansprechpartner Vorort, läuft ein Hund frei herum oder der Zugang zur Anlage ist nicht gewährleistet, werden Ihnen Kosten für eine Leerfahrt von derzeit 40,00 € berechnet. Wie Sie sicher wissen, muss der Verband kostendeckend arbeiten. Die Erhebung dient der Finanzierung der zusätzlich anfallenden Personal- und Fahrtkosten, wie zum Beispiel Kraftstoffkosten.
Soll eine selbstständige Entleerung der Anlage durchgeführt werden, muss dem Verband eine schriftliche Einverständniserklärung zum Betreten des Grundstückes vorliegen. Liegt diese nicht vor, dürfen die Mitarbeiter das Grundstück nicht betreten.
Zugangsbeschränkungen aufgehoben
Zugangsbeschränkungen für Publikumsverkehr werden aufgehoben
Auf Grund der allgemeinen Vorschriften bezüglich des Coronavirus SARS-CoV-2 hat der Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach seit dem 4. April 2022 wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.
Das heißt für Sie, dass die Zugangsbeschränkungen für Bürgerinnen und Bürger entfallen. Somit ist kein 3G-Nachweis mehr vorzulegen, jedoch ist der Zutritt auch weiterhin nur mit einer medizinischen- oder FFP2-Maske möglich.
Im Sinne der Kontaktminimierung möchte ich Sie bitten, soweit es möglich ist, mit den einzelnen Mitarbeitern des Zweckverbandes vorab einen Termin für das jeweilige Anliegen zu vereinbaren.
Stefanowski
Verbandsgeschäftsführer