Ausfuhr von Abwasserbeseitigungsanlagen

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Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2022

 

Seit dem April 2022 wird die Entsorgung des Fäkalschlamms bzw. des Fäkalwassers der bestehenden Abwasserbeseitigungsanlagen vom verbandseigenem Entsorgungsfahrzeug bzw. des bisherigen beauftragtem Entsorgungsunternehmen Kesselhut Entsorgungs GmbH durchgeführt. Für Sie ändert sich weiterhin nichts. Allerdings möchte ich Sie auf folgendes aufmerksam machen:

Befindet sich kein Ansprechpartner Vorort, läuft ein Hund frei herum oder der Zugang zur Anlage ist nicht gewährleistet, werden Ihnen Kosten für eine Leerfahrt von derzeit 40,00 € berechnet. Wie Sie sicher wissen, muss der Verband kostendeckend arbeiten. Die Erhebung dient der Finanzierung der zusätzlich anfallenden Personal- und Fahrtkosten, wie zum Beispiel Kraftstoffkosten.

Soll eine selbstständige Entleerung der Anlage durchgeführt werden, muss dem Verband eine schriftliche Einverständniserklärung zum Betreten des Grundstückes vorliegen. Liegt diese nicht vor, dürfen die Mitarbeiter das Grundstück nicht betreten.

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